Auszug aus der Satzung der Fred-Frohberg-Stiftung in der Fassung vom 10.12.2015
§ 1 Name, Rechtsform und Sitz
- Die Stiftung führt den Namen: Fred-Frohberg-Stiftung, Radio Museum Berlin.
- Sie ist eine treuhänderische Stiftung …
- Die Stiftung hat ihren Sitz …in Berlin.
§ 2 Stiftungszweck
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Die Stiftung setzt sich zum Zweck die Förderung von :
- – Wissenschaft und Forschung
- – Bildung und Erziehung, insbesondere von Jugendlichen
- – Kunst und Kultur
- Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
- – Sichern und Bewahren des Lebenswerkes von Fred Frohberg und den Zuwendungen des Stifters und Dritter
- – Erfassung, Bewahrung und Aufarbeitung der Nachlässe von Kulturgut- und Rundfunktechniksammlungen
- – Bereitstellung von Kulturgut- und Rundfunktechniksammlungen für Präsentationen, Forschung und Bildung
- – Die Durchführung und die Förderung von Kulturveranstaltungen und Ausstellungen sowie artverwandter Projekte, die mit den vorgenannten Punkten im Zusammenhang stehen.
- Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann der Treuhänder Zweckimmobilien/ -betriebe kaufen oder mieten und Hilfspersonen gegen Entgelt bei Bedarf hinzuziehen.
- Die Stiftung kann zur Erreichung ihres Stiftungszwecks anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen bzw. geeigneten öffentlichen Einrichtungen finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, soweit diese Stellen mit den Mitteln Maßnahmen nach Absatz 3 fördern.
- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Leistungen der Stiftung besteht nicht.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
- Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
- Die Stiftung kann die steuerrechtlich möglichen Rücklagen bilden…